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Coaching erklärt

Was ist Integrales Coaching?

Integrales Coaching ist ein post-konventioneller Coaching Ansatz und zählt in internationalen Klassifikationen zu den transformatorischen Ansätzen.

Es ist Ausdruck des Denkens unserer Zeit, hat aber historische Wurzeln/Quellen:

Das integrale Coaching begleitet Menschen auf einer selbstbestimmten Entdeckungsreise auf der körperlichen-, geistigen-, emotionalen und seelischen Ebene um in Kontakt mit unbewussten Aspekten eines Themas zu kommen und diese in die bewußte Lösungsfindung integrieren zu können. Auch systemische Aspekte werden in das Gesamtbild mit einbezogen. Aus den Erkenntnissen zu vorhandenen Bedürfnissen werden Ziele abgeleitet, Ressourcen erkundet und Lösungswege entwickelt.
Die Lösungen werden durch konkrete Schritte in das Leben integriert und die aus dem Prozess gewonnenen Erkenntnisse werden integral verankert.

Wie arbeitet ein Coach?

Ein Coach hilft Dir, eine neue Realität zu entwerfen und diese in Deinem Leben Gestalt annehmen zu lassen.

Deine Individualität mitsamt Deinen Erfahrungen, Begabungen und Möglichkeiten sind der Dreh- und Angelpunkt Deines Weges.
Bei uns stehst Du – mit all Deinen Gefühlen und Wünschen – an erster Stelle.

Der Coachingansatz geht davon aus, dass Du die für Dich
beste Lösung kennst bzw. selbst entwickeln kannst.
Der Coach ist bei diesem Prozess Geburtshelfer und
Wegbegleiter und immer auf Augenhöhe unterwegs mit Dir.
Die Lösung wird von Dir selbst kreiert, und ist daher auch
von Dir akzeptiert und umsetzbar.

Das folgende Video trägt den bezeichnenden Titel
„Want to be great at something? Get a coach!“

Und vermittelt einen hervorragenden Eindruck
von der Vielfalt und Kraft von Coaching.

BERUFSGRUNDSÄTZE - COACHES DER EUROPEAN COACHING ASSOCIATION

Quelle: www.european-coaching-assotiation.de

Präambel

Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der Coaches in der European Coaching Association. Sie gelten bei allen Tätigkeiten der Coaches in ihren
Beziehungen zu Klientinnen und Klienten, Interessentinnen und Interessenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verbänden und der Öffentlichkeit.

Die Coaches in der ECA verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung dieser Grundsätze.

Die Grundsätze werden in geeigneter Form allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Coaches in der ECA bekannt gegeben und diese zur Einhaltung angehalten.

ART. 1 MENSCHENBILD UND SERIOSITÄT

Coaches orientieren ihre Tätigkeit an einem liebevollen Menschenbild und an menschlich-ethischen Werten. Sie behandeln alle
Klientinnen und Klienten zuvorkommend, respektvoll und in voller Würde als freie und gleiche Menschen.
Coaches verhalten sich stets so, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Klientin oder ihrem Klienten gerecht werden.
Sie empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Tätigkeit Vorteile für die Klientin oder den Klienten bringt.
Sie definieren zu Beginn des Coachings mit der Klientin oder dem Klienten die Inhalte und Aufgaben des Coachings sowie die Erwartungen und Ziele beider Seiten.
Coaches bemühen sich um eine harmonische und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Klientinnen und Klienten. Sie arbeiten mit ihren
Klientinnen und Klienten nach deren freier Entscheidung zusammen, bis diese ihre gemeinsam mit dem Coach definierten Ziele erreicht haben.
Coaches erweisen sich auch außerhalb ihrer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig, die der Beruf des Coaches erfordert.

ART. 2 FACHLICHE KOMPETENZ

Coaches werden bei ihrer Tätigkeit dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung des Berufsstandes und den Bedürfnissen der Klientin oder
des Klienten in bester Weise gerecht. Sie arbeiten multidisziplinär.
Coaches übernehmen nur Aufgaben, für deren Bearbeitung sie über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ggf. erforderlichen beruflichen Zulassungen verfügen. Sollten in Einzelfällen die Kenntnisse und Erfahrungen für die Bedürfnisse der Klientin oder des Klienten nicht ausreichen, so ziehen sie
Berufskolleginnen oder Berufskollegen hinzu oder empfehlen und vermitteln möglichst den Rat und die Hilfe von Spezialistinnen oder Spezialisten.
Coaches vervollständigen und erhalten sich den für ihre Tätigkeit erforderlichen, jeweils aktuellen Kenntnisstand durch ständige Fortbildungsmaßnahmen
 in allen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit und machen ihren Klientinnen und Klienten die Vorteile ihres Kenntnisstandes uneingeschränkt zugänglich.
Coaches pflegen untereinander freien professionellen Gedankenaustausch, um das Wissen und die Kompetenz des gesamten Berufsstandes zu fördern
und zu entwickeln. Sie respektieren dabei die fachlichen Meinungen und Methoden ihrer Berufskolleginnen und Berufskollegen.

ART. 3 EIGENVERANTWORTLICHKEIT, UNABHÄNGIGKEIT UND INTEGRITÄT

Coaches üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich, unabhängig und integer aus. Sie gehören keiner Partei, Sekte oder Organisation an,
die den Menschenrechten – insbesondere der Menschenwürde ? oder den staatlichen Gesetzen entgegenstehen.
Insbesondere verbreiten sie weder unmittelbar noch mittelbar die Technologie von L. Ron Hubbard oder wenden diese an.
Die berufliche Unabhängigkeit ist durch das Fehlen von fachbezogenen Weisungsabhängigkeiten gekennzeichnet.
Sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Coaches in abhängiger Position tätig sein können.
Coaches respektieren auch gegenüber den für sie tätigen, als Coach qualifizierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit.

ART. 4 INTERESSENKOLLISION

Coaches weisen ihre Klientinnen und Klienten unverzüglich darauf hin, wenn die Besorgnis einer Interessenkollision gegeben ist.
Coaches versagen ihre Tätigkeit, wenn die Gefahr besteht, dass sie erkennbar für eine pflichtwidrige oder unlautere Handlung in Anspruch genommen werden.

ART. 5 KOLLEGIALITÄT

Coaches verhalten sich kollegial und beeinträchtigen weder das Ansehen des Coaches noch des Berufsstandes.
Unsachliche oder leichtfertige Anschuldigungen gegen eine Kollegin oder einen Kollegen sind berufswidrig.
Bei Streitigkeiten unter Coaches versuchen die Beteiligten eine gütliche Einigung oder beantragen eine Vermittlung durch den Vorstand der ECA.
Beabsichtigen Coaches, bei Gerichten, Behörden oder Verbänden Maßnahmen gegen eine Kollegin oder einen Kollegen zu ergreifen,
so unterrichten sie vorher den Vorstand der ECA und geben ihm Gelegenheit, in der Sache klärend oder vermittelnd einzugreifen.

ART. 6 VERSCHWIEGENHEIT

Coaches behandeln alles, was ihnen im Rahmen oder bei Gelegenheit ihrer Berufsausübung anvertraut oder bekannt geworden ist,
streng vertraulich, soweit nicht das Gesetz oder die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Ausnahmen verlangen.
Dies gilt auch für das Coachingverhältnis an sich.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung des Coachingverhältnisses hinaus.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Klientin oder der Klient den Coach von dieser Pflicht schriftlich entbunden hat.

ART. 7 WETTBEWERB

Coaches erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen noch bieten sie Leistungen zur Probe an.
Coaches achten das geistige Urheberrecht an Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur mit Quellenangabe.
Coaches empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kolleginnen und Kollegen, deren Leistungsstand ihnen bekannt ist.
Dabei bevorzugen sie ECA – Coaches.
Coaches werben keine Klientinnen und Klienten oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von anderen ECA – Coaches ab.

ART. 8 VERGÜTUNG

Unselbständig tätige Coaches erhalten ihre Vergütung gemäß Dienstvertrag.
Selbständig tätige Coaches erhalten ihr Honorar von ihren Klientinnen und Klienten. Das Honorar wird vor Beginn des Coachings mit der Klientin
oder dem Klienten abgestimmt. Es steht im angemessenen Verhältnis zur Leistung und orientiert sich an den Honorarempfehlungen der ECA.
Zu Beginn des Coachings wird auch abgestimmt, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.
Coaches versuchen nicht, sich Wettbewerbsvorteile dadurch zu verschaffen, dass sie auf ihnen zustehende Vergütungen verzichten.

ART. 9 WERBUNG

Coaches werben nur in einer Weise, wie es mit dem Ansehen des Berufs und ihrer Verpflichtung zur Kollegialität vereinbar ist. Sie sind bemüht,
mit ihrer Werbung das Verständnis der Öffentlichkeit und die Akzeptanz von professionellem Coaching zu fördern und zu entwickeln.
Coaches enthalten sich unlauterer oder irreführender Werbemaßnahmen. Sie präsentieren ihre Qualifikation korrekt und redlich und einzig
im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung. Sie halten sich in ihren Darstellungen an den augenblicklichen Stand.

ART. 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Coaches in der ECA haben sich über die von der ECA festgelegten Berufsgrundsätze zu unterrichten und sind auf diese verpflichtet.
Sie können sich nicht auf Unkenntnis berufen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Berufsgrundsätze werden allen ECA-Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben;
die Coaches in der ECA haben sich die jeweils geltende Fassung zu eigen zu machen.